Und wieder ein Kapitel der Kategorie „Gut gemeint, schlecht gemacht“

Bundeskartellamt kritisiert Konstruktionsfehler beim Tankrabatt
 
Das Bundeskartellamt verwies schon vor Inkrafttreten des Rabatts auf die juristische Besonderheit der Maßnahme hin: Die Mineralölsteuer wird bei den Mineralölkonzernen erhoben. Diese sind in ihrer Preisgestaltung ebenso frei wie die Tankstellenbetreiber. Beide Parteien in der Lieferkette für Kraftstoffe können daher auch vollkommen frei entscheiden, ob sie eine Steuersenkung vollumfänglich an die Endverbraucher weitergeben oder nicht.
 
Der Effekt ist eigentlich aus der jüngsten Geschichte bekannt, nämlich von der Senkung der Mehrwertsteuer wegen des Wirtschaftseinbruches durch Corona. Diese Steuersenkung vom 01.07. bis zum 31.12.2020 führte zwar zu einer enormen Bürokratie, aber keinesfalls überall zu sinkenden Preisen, weil manche Anbieter ihre Nettopreise um den gesenkten Mehrwertsteuersatz erhöhten (oder leicht nach oben anpassten).
 
Dasselbe geschieht nun wieder beim Tankrabatt. Der Chef des Kartellamtes Andreas Mundt merkte dementsprechend an, dass dieser Rabatt in die Kategorie des „gut Gemeinten, schlecht Gemachten“ falle. Es gebe faktisch kein Gesetz, dass die Unternehmen zur Weitergabe der Steuersenkung an ihre Kunden zwinge. Es stellt sich die Frage: Wusste das niemand in der Ampelkoalition?
 
Fachleute halten es fahrlässig, dass die Ampelregierung rund drei Milliarden Euro für die temporäre „Spritpreisbremse“ ausgibt. Wahrscheinlich erhöht sie damit Gewinne der Ölkonzerne. Der Ökonom Clemens Fuest bringt es knapp auf den Punkt: Der Tankrabatt ist „großer Quatsch.“

 
Quelle: blackout-news.de/aktuelles/bundeskartellamt-kritisiert-konstruktionsfehler-beim-tankrabatt/

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