Nachhaltigkeits-Pflichten für Unternehmen: Der neueste Bürokratie-Wahnsinn aus Brüssel
Brüssel macht weiter wie gehabt: Als gäbe es keinen Krieg in der Ukraine, keine Eintrübung der Konjunktur, keine Energie- und Rohstoffverteuerungen sowie keine Lieferkettenprobleme läuft die EU-Regulierung unbeirrt weiter. Das zeigen die Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Was Unternehmen für die Nachhaltigkeit tun, müssen sie künftig genau aufschlüsseln und noch detaillierter als bisher berichten. Wie das umzusetzen ist, steht in 13 Standard-Regelwerken, die insgesamt rund 400 Seiten umfassen. Das ist kein Witz, sondern Brüsseler Realität: Das Konvolut soll Pflichtlektüre für Europas Unternehmen werden.
Die Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weisen auf ein Grundproblem hin, das Familienunternehmen immer öfter begegnet. Von der Öffentlichkeit unbemerkt findet eine massive Verschiebung der Machtverhältnisse auf EU-Ebene statt. Denn die neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden auf dem Weg so genannter „delegierter Rechtsakte“ umgesetzt. Am Parlament vorbei kann die EU-Kommission die Regeln erlassen. Dazu ist kein Gesetzgebungsverfahren notwendig. Im Fall der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ein privates Institut beauftragt, die Standards zu formulieren.
Ob die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, kleinteilige EU-Taxonomie oder die geplanten Regeln für ein europäisches Lieferkettengesetz – alle diese Vorhaben schnüren unternehmerisches Handeln ein. Jetzt schon lässt sich absehen, dass das vorgesehene EU-Lieferkettengesetz gravierende Folgen haben wird. Die Unternehmen sollen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette dafür haften, dass menschen- und umweltrechtliche Standards eingehalten werden. Die Vorstellung, ein Unternehmen könne über seine direkten Vertragspartner hinaus Einfluss nehmen, ist jedoch praxisfern und illusorisch.
Quelle: wiwo.de/politik/europa/nachhaltigkeits-pflichten-fuer-unternehmen-der-neueste-buerokratie-wahnsinn-aus-bruessel/28336732.html