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10.12.2025 Deutschland verbietet Fracking im eigenen Land – und treibt es in Patagonien aggressiv voran
 
Patagonien rückt ins Zentrum deutscher Energieentscheidungen, denn dort liegt das Schieferfeld Vaca Muerta. Dieses Gebiet zählt zu den größten Lagerstätten weltweit und liefert die Basis für umfangreiches Fracking.
 
Das verflüssigte Erdgas gelangt über ein neues Verflüssigungsschiff im Golf von San Matías auf den Weltmarkt, wodurch der LNG-Vertrag konkrete Formen annimmt. Energiesicherheit steht im Fokus, aber Umweltfragen geraten in den Hintergrund.
 
Deutschland verfolgt mit dem Gaslieferabkommen eine klare Strategie. Nach dem Eigentumswechsel von SEFE hin zum Bund sucht das Unternehmen neue Lieferquellen, während politische Akteure Versorgungsschutz betonen.
 
Gleichzeitig bleibt Fracking im Inland tabu, und genau dieser Widerspruch prägt die Debatte um Patagonien besonders stark.
 
Fracking prägt den Alltag im Neuquénbecken, denn die Technik greift tief in die Landschaft ein. Die Förderung in Patagonien beeinflusst Böden und Wasserressourcen, während deutsche Haushalte von stabilen Lieferketten profitieren.
 
Flüssigerdgas dient als Brücke in der Energiewende, doch dieser Ansatz verursacht neue Probleme an anderer Stelle.
 
Indigene Gemeinschaften berichten seit Jahren von verschmutztem Trinkwasser und geschädigten Weideflächen. Proteste richten sich gegen Unternehmen und staatliche Stellen, denn wirtschaftliche Versprechen ersetzen keine intakte Umwelt.
 
Energiesicherheit verliert an Glaubwürdigkeit, wenn Versorgungsschutz auf Kosten anderer Regionen erfolgt.

 
Quelle: https://blackout-news.de/aktuelles/deutschland-verbietet-fracking-im-eigenen-land-und-treibt-es-in-patagonien-aggressiv-voran
 

Fracking – Rechtsvorschriften
 
Am 11.02.2017 sind die Rechtsänderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Fracking in Kraft getreten. Die Regelungen sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Fracking-Technik in Deutschland vor.
 
Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Das heißt, es gilt ein Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein.
 
Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen auch die jeweilige Landesregierung zustimmen.
 
Zudem müssen die Erprobungsmaßnahmen von einer unabhängigen Expertenkommission wissenschaftlich begleitet werden. Sie berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben, der das Verbot zum 31.12.2021 überprüft.
 
Konventionelle Fracking-Vorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, wurden ebenfalls neu geregelt:
 
Fracking ist verboten in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebieten.
 
Eine Erlaubnis für konventionelle Fracking- Vorhaben darf nur erteilt werden, wenn die verwendeten Gemische als nicht oder als schwach wassergefährdend eingestuft sind.
 
Außerdem müssen alle Fracking-Vorhaben einer ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Quelle: umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-belastungen/fracking

 

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