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25.09.2023 Berliner Senat bestätigt: Nur noch kleine Wohnungen für Singles
 
„In große Wohnungen sollten Familien einziehen – kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein“ – dies will der Berliner Senat offenbar künftig durchsetzen. Wie die B.Z. berichtet, wurde in einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Berlinovo folgender Passus zur Wohnungsvergabe festgehalten: „Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wieder­vermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen.“
 
Auf die B.Z.-Nachfrage, was genau mit „angemessen“ gemeint sei, erklärte nun die Bauverwaltung: „In große Wohnungen sollten Familien einziehen – kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein. Es wird immer eine konkrete Entscheidung im Einzelfall sein und es wird keine Vorgaben pro Wohnungsgröße zu Anzahl der Mieterinnen und Mieter geben.“ Wie genau bestimmt wird, was eine „große“ und was eine „kleine“ Wohnung ist, ist bisher unklar. Die Regelung soll ab 2024 für die Neuvermietung von Wohnungen der landeseigenen Wohnbaugesellschaften gelten.

 
Quelle: apollo-news.net/berliner-senat-bestaetigt-nur-noch-kleine-wohnungen-fuer-singles
 

Wie die Verteilung letztendlich stattfindet, kann sich jeder an zehn Fingern ausrechnen.

 

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