Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, muss das vom BVG einkassiert werden

09.09.2024 Bundesbehörde plant Bestrafung von Regionen mit hohem Nichtwähler-Anteil
 
Bestrafung von Regionen mit hohem Nichtwähler-Anteil – das plant offenbar das „Bundesamt für Soziale Sicherungen“. Laut einem 150-seitigen Entwurf der Behörde, der Bild und Volksstimme vorliegt, soll bei der Berechnung der Verteilung von Krankenkassenbeiträgen und Steuergeldern künftig die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2021 mit einberechnet werden.
 
Das Bundesamt für Soziale Sicherungen ist dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesarbeitsministerium unterstellt und verwaltet den sogenannten „Gesundheitsfonds“. In diesen Fonds fließen die Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Bundesmittel, die dann wiederum den Krankenkassen zugewiesen werden.
 
Dabei wird ein sogenannter Risikostrukturausgleich (RSA)angewendet, damit Krankenversicherungen, die zum Beispiel viele ältere oder vor-erkrankte Versicherte haben, nicht finanziell benachteiligt werden. Dieser RSA wurde schon 2021 reformiert. Seitdem werden auch Merkmale für die Verteilung herangezogen, die keinen zwingenden Gesundheitsbezug haben.
 
Bisher waren das zum Beispiel die Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen in einer Region. Künftig soll auch die Wahlbeteiligung in die Berechnung mit einfließen.
 
Dadurch würden regional organisierte Krankenkassen möglicherweise Millionenbeträge einbüßen – etwa in Regionen in Sachsen-Anhalt. Das Bundesland hatte die niedrigste Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl (67,9%). Wie die Volksstimme berichtet, würden die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt mit der neuen Regelung rund 50 Mio € weniger vom Bund erhalten. Davon entfielen 24 Mio. € auf die AOK Sachsen-Anhalt.
 
Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Krull gegenüber Bild ausführt, haben die betroffenen Kassen, wenn der Plan umgesetzt werden sollte, nur zwei Möglichkeiten: Sie „erhöhen ihre Beiträge oder sie sparen bei freiwilligen Leistungen wie Zahnreinigung oder Rückenschule.“
 
Der Entwurf soll am 30.09.2024 beschlossen werden. Dann wird sich zeigen, ob das Kriterium bei der Verteilung wirklich eine Rolle spielen wird – und welche Konsequenzen das für die Versicherten hat.

 
Quelle: apollo-news.net/bundesbehoerde-plant-bestrafung-von-regionen-mit-hohem-nichtwaehler-anteil
 

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