Sollte jemand die Vorgeschichte nicht kennen, kann er die bei Multipolar nachlesen.
10.09.2024 Multipolar weist Schreiben der Landesmedienanstalt zurück
Multipolar weist ein Schreiben der „Landesanstalt für Medien NRW“ als „verfassungswidrig“ zurück. Die Anstalt hatte dem Magazin in einem Brief Ende August mitgeteilt, dass mehrere Beiträge nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen würden und Ergänzungen angemahnt.
Mitherausgeber Paul Schreyer verwies in seinem Antwortschreiben an die Anstalt am 10.09.2024 auf Artikel 5 des Grundgesetzes und erklärte, dass die Redaktion den „Versuch, unsere Berichterstattung zu beeinflussen“ ablehnt.
Verwiesen wird in der Antwort auch auf die Einschätzung eines Fachjuristen, wonach „die journalistische Sorgfaltspflicht weder für sich genommen rechtlich sanktionierbar“ ist, „noch durch eine ordnungsbehördliche Aufsicht über die Redaktionen überwacht“ werden darf.
„Die Pressezensur wurde in Deutschland 1874 gesetzlich abgeschafft“, so Schreyer. Der Medienstaatsvertrag in aktuell gültiger Form – auf den sich die LfM beruft – sei „ein Rückfall hinter diese Zeit“, das Vorgehen der Behörde „ein Angriff auf die Pressefreiheit“.
Das Magazin „Übermedien“ hatte am 07.09.2021 berichtet, LfM-Direktor Tobias Schmid würde sich nun angesichts der Aufmerksamkeit, die der Fall öffentlich geweckt hat, laut eigener Aussage „selbstkritisch die Frage stellen müssen“, ob sein Mahnschreiben an Multipolar „womöglich auch etwas Kontraproduktives erreicht“ hat.
Schmid zufolge hätten ihn „viele wütende Protestschreiben“ wegen des Vorgehens gegen Multipolar erreicht.
Quelle: multipolar-magazin.de/meldungen/0101