29.04.2023 Bundestag geht ersten Schritt zu längerer Legislatur
Für eine Verlängerung der Wahlperiode des Deutschen Bundestags von vier auf fünf Jahre gibt es jetzt zwar die nötige Mehrheit, was hingegen noch fehlt, ist ein konkreter Umsetzungsplan. In der abschließenden Sitzung der zuständigen Bundestagskommission stimmte auch die Union für einen entsprechenden Vorschlag von SPD, Grünen und FDP. Noch allerdings ist offen, für welche Wahl dies erstmals gelten könnte. Die Kommission hatte am Donnerstagabend ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Empfehlungen – einschließlich der Verlängerung der Legislaturperiode – beschlossen.
Für eine Verlängerung müsste das Grundgesetz geändert werden, weil dort in Artikel 39 festgelegt ist, dass der Bundestag für die Dauer von vier Jahren gewählt wird. Da für eine Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, brauchen die Ampel-Parteien die Unterstützung von CDU und CSU.
Quelle: n-tv.de/politik/Bundestag-geht-ersten-Schritt-zu-laengerer-Legislatur-article24088523.html
02.05.2023 Die Jahrhundertlüge „repräsentative Demokratie“
Seit nunmehr über 200 Jahren erzählen uns die Vertreter der repräsentativen Regierungsform, dass die Völker erst noch mit den Ideen und dem Wissen der weisen Repräsentanten auszustatten seien. Erst dann könne eine Herrschaft des Volkes gewagt werden.
Die Argumentation der Repräsentanten ist ein Schwindel und dient ausschließlich dazu, den totalitären Herrschaftsanspruch der wirtschaftlichen und politischen Eliten zu rechtfertigen. Und die Völker, weil sie nie gelernt haben den Sinn der republikanischen Freiheit zu verstehen, nehmen alles hin.
In einem repräsentativen System bleibt das Volk unmündig und wird von seinen Vertretern gleich einem Geschäftsunfähigen behandelt, dem ein Vormund zur Seite gestellt werden muss. Ein Vormund noch dazu, der keiner Kontrolle unterliegt. Denn die etablierten Parteien haben die Gewaltenteilung beseitigt. Sie ist ein, für das Grundgesetz systemimmanentes Organisations- und Funktionsprinzip mit dem Ziel der Mäßigung der Staatsherrschaft.
Die Parteien wirken nicht bei der politischen Willensbildung des Volkes mit (Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz), sondern unterdrücken diese und setzen ihren Willen ohne Einbeziehung des Volkes kompromisslos durch. Die politische Willensbildung des Volkes interessiert nicht.
Es gibt nur eine Begründung für den Ausschluss des Souveräns aus den politischen Entscheidungsprozessen: dass die herrschenden Eliten in den repräsentativen Demokratien unter Beseitigung des grundgesetzlichen Postulats, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, verantwortungsfrei entscheiden wollen, was sie für richtig halten. Und dass sie nicht durch Plebiszite an ihrer alternativlosen Bevormundung gehindert werden wollen.
Die repräsentative Demokratie ist das perfekte System, um Demokratie – Herrschaft des Volkes – zu verhindern. Sie ist der eleganteste Weg zur Entmündigung der Völker.
Quelle: apolut.net/die-illegitime-parteienherrschaft