Wassersteuer zur Deckung des Haushaltsdefizits

08.04.2025 Wiesbaden darf „Wassercent“ erheben
 
Im Dezember 2023 hatte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung die Wasserverbrauchssteuer mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt angesichts klammer Kassen beschlossen.
 
Außerdem würde so der Wasserverbrauch reduziert, was gut für die Umwelt sei, lautete damals die Argumentation.
 
Die Kommunalaufsicht des Ministeriums stoppte den Wassercent im Mai 2024. Dagegen wiederum klagte die Landeshauptstadt – und bekam nun Recht.
 
Neben der Wassergebühr sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Wasserverbrauchssteuer von 90 Cent pro 1.000 Liter Trinkwasser zahlen – und zwar schon ab dem ersten Liter.
 
Durch die Wasserverbrauchssteuer erhofften sich die Befürworter rund 16 Mio. € Mehreinnahmen zur Deckung des Haushaltsdefizits.
 
Geht das Land Hessen nicht gegen das Urteil in Berufung, können die Stadtverordneten entscheiden, ab wann der „Wassercent“ erhoben wird.

 
Quelle: hessenschau.de/politik/urteil-zum-wassercent-wiesbaden-darf-steuer-auf-wasserverbrauch-erheben-v1,wiesbaden-wasserverbrauchssteuer-100.html
– gefunden bei UncutNews.ch
 

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