Unser Verfechter von Recht und Ordnung

„Verfassungsstaat muss sich den Feinden des Rechts entgegenstellen“
 
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sorgt sich um den gesellschaftlichen Diskurs. Die Anonymität des Internets befördere Verrohung, sagte er vor dem Übersee-Club – und ging auch auf das umstrittene Abendessen 2021 im Kanzleramt ein.

 

Die Anonymität des Internets befördert Verrohung? Warum sollte in einem Staat, in dem Menschen ausreichend versorgt und zufrieden sind, ein Medium Verrohung befördern?

 

Träfen Mitglieder unterschiedlicher Kammern und Blasen dann online oder in der analogen Welt aufeinander, zeige sich das Ausmaß der Polarisierung und Spaltung.

 

Es gab mal Zeiten, da nannte man den rationalen Umgang mit anderen Meinungen „Diskurs- bzw. Diskussionskompetenz“. Inzwischen gibt es nur viel zu viele Gruppen, die ideologisch motiviert die Menschen aufhetzen. Und die lassen sich zum (Groß-)Teil dann leider auch aufhetzen. Weil eine einfache Lüge oder Täuschung einfacher zu glauben ist, als eine komplizierte Wahrheit.

 

In die Kritik geriet er nach einem Abendessen im Bundeskanzleramt mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Daran teilgenommen hatten alle 16 Verfassungsrichter sowie die meisten Bundesministerinnen und -minister. Thema dabei war unter anderem die Corona-Politik mit der sogenannten Bundesnotbremse – trotz laufender Verfahren am Bundesverfassungsgericht. Einen daraufhin folgenden Befangenheitsantrag gegen Harbarth und eine weitere Verfassungsrichterin lehnte das Bundesverfassungsgericht später ab, da Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien.

 

„Wir? Befangen? Aber nicht doch! Das war nur ein Abendessen unter Freunden.“
 
Oder doch nicht?

 

Treffen dieser Art halte er für wichtig und nötig, weil sich sonst die Sicht des Bundesverfassungsgericht verenge. Die Vorstellung, dass solche Treffen die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Bundesverfassungsgerichts gefährdeten, hält er für „abwegig“.

 

Wie es scheint hat der höchste Verteidiger unserer Grundrechte nicht mitbekommen, dass das Verfassungsgericht das Grundgesetz und damit die Rechte der Bürger in diesem Land schützen soll. Unter anderem dadurch, dass es der Regierung auf die Finger schaut und auch haut, falls erforderlich. Welche Meinung die Regierung zu den jeweiligen Themen vertritt, ist völlig irrelevant.

 

Er verwies zudem darauf, dass „das Grundgesetz alle staatliche Gewalt an die Vorgaben der Verfassung bindet“. Dabei sei es nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, politische Entscheidungen in einen Verfassungstext zu gießen. Stattdessen stecke das Gericht den äußeren Rahmen ab, den Politik nicht überschreiten dürfe, sonst agiere sie verfassungswidrig.

 

Das passt nicht ganz zu seiner Aussage „Treffen mit der Regierung sind wichtig, weil sich sonst die Sicht des Bundesverfassungsgericht verenge“.

 

In seiner Rede erklärte der Jurist zuvor ferner, dass der Gebrauch der Freiheitsrechte dazu geeignet sein könne, die Verfassungsordnung zu delegitimieren.

 

„Verfassungsordnung delegitimieren“? Da hat er anscheinend auch schon mit Frau Faeser vom Innenministerium diniert. Die hat ja eine ähnlich wachsweiche Formulierung verwendet, unter der sich kein Mensch etwas vorstellen kann: „Delegitimierung des Staates“.
 
Zumindest passt seine Aussage aber hervorragend ins momentane Gesamtkonzept: Einer „tanzt“ aus der Reihe, indem er seine Meinung zu Politikern äußert, gerät ins Visier des Verfassungsschutze, wird der „Delegitimierung des Staates“ bezichtigt, und kann nicht mal klagen, weil das oberste Gericht ins selbe Horn bläst.
 
Denen muss allen der Arsch auf Grundeis gehen, dass uns Bürgern plötzlich auffällt, was hier alles schiefläuft, und wir tatsächlich auf die Idee kommen könnten, uns dagegen zu wehren.

 

Dem komme Staat die Aufgabe komme, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sichern. Eine Beschränkung von Freiheitsrechten könne darum legitim sein.

 

Heißt: Wenn die Regierung unsere verbrieften Grundrechte (weiter) einschränken, steht das Verfassungsgericht nicht hinter uns Bürgern, sondern wird zugunsten dieser Regierung entscheiden. Damit ist diese Institution genauso überflüssig wie das Parlament, dessen Befugnisse inzwischen ja auch ausgehebelt sind.

 

Das Gericht stecke den äußeren Rahmen ab, den Politik nicht überschreiten dürfe, sonst agiere sie verfassungswidrig.

 

Und aus diesem Grund hat das Verfassungsgericht im Mai zugunsten der Regierung entschieden, dass die Teil-Impfpflicht verfassungskonform ist? Auf Grundlage von alten RKI-Daten? Ohne Anhörung von Experten, die dem hätten widersprechen können? Ja, ne, is‘ klar!

 
Quelle: welt.de/regionales/hamburg/article241064839/Stephan-Harbarth-Verfassungsstaat-muss-sich-den-Feinden-des-Rechts-entgegenstellen.html
 

Wir rutschen immer weiter ab in den Status einer Bananen-Republik. Nur ohne die warmen Temperaturen.
 
#JustMy2Cent

 

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