30.12.2025 Wegen AfD-Erfolgen: Richterbund will Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften abschaffen
Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des „Deutschen Richterbundes“, fordert laut Informationen der „Welt“, das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften für konkrete Strafverfahren sofort abzuschaffen.
Hintergrund dieser Forderung sind „Gefahren für den Rechtsstaat durch antiliberale Kräfte“, die „auch in Deutschland“ gegeben seien.
Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften müsse abgeschafft werden, „damit die Strafverfolgung nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden“ könne.
„Ein politisches Weisungsrecht für Strafverfahren in den falschen Händen wäre fatal“, sagte er weiter.
Quelle: apollo-news.net/wegen-afd-erfolgen-richterbund-will-weisungsgebundenheit-der-staatsanwaltschaften-abschaffen
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen:
Die Weisungsgebundenheit war so lange in Ordnung, wie sie den aktuellen Machthabern nutzte.
Jetzt, wo in den östlichen Bundeländern die „Gefahr“ besteht, dass die AfD gewinnen könnte, muss diese Weisungsgebundenheit abgeschafft werden, um „UnsereDemokratie™“ zu schützen.
Kommentar eines Apollo-Lesers:
„Guter Plan. Und falls wider Erwarten die AfD doch nicht so stark wird, kann man sie ja wieder einführen. Ein Hoch auf unsere ™ Demokratie“.
30.12.2025 Justizministerin Hubig plant Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, bestimmten Straftätern, die wegen Volksverhetzung verurteilt worden sind, das passive Wahlrecht zu entziehen. Das sieht ein Gesetzentwurf zu einer im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Strafrechtsreform vor.
Demnach dürften Gerichte künftig bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten den Entzug des passiven Wahlrechts und den Verlust der Amtsfähigkeit verhängen. Der Entzug würde bis zu fünf Jahre dauern.
Zudem wird die Höchststrafe für Volksverhetzung von drei auf fünf Jahre erhöht. Als Begründung für die Verschärfung nennt das Gesetz das Ziel, die „demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens“ vor Repräsentanten zu schützen, die sich in „agitatorisch-aggressiver Weise“ gegen dessen Grundwerte wenden.
Bereits im Koalitionsvertrag war ein möglicher Entzug des passiven Wahlrechts, jedoch bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung, festgeschrieben worden – damals wurde das im Zusammenhang mit dem Kampf „gegen Hass und Hetze“ genannt.
Quelle: apollo-news.net/justizministerin-hubig-plant-entzug-des-passiven-wahlrechts-bei-volksverhetzung
Was inzwischen unter „Hass und Hetze“ subsummiert wird, dürfte bei denen, die nicht nur „Qualitätsmedien“ konsumieren, bekannt sein:
WHO-Kritik. Kritik an „Impf“-Stoffen. Transgender-Kritik. „Misinformationen“ zum „menschengemachten“ Klimawandel. Neutrale Russland-Nachrichten. Neutrale Ukraine-Berichterstattung. Ironische Memes über Politiker. Und so weiter und so fort.
Was in diesem Land stattfindet, ist nur noch eine einzige Farce.
#JustMy2Cent