Und bist du nicht willig …

21.09.2023 Wie bei Behörden aus „auch online“ schnell und heimlich „nur online“ wird
 
Den Verlautbarungen und der Gesetzeslage nach sollen Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Stattdessen wird bei denen, die sich schlecht gerichtlich wehren können, heimlich und schnell aus dem Auch ein Nur. Jüngstes Beispiel sind die Anträge zur Aufnahme auf weiterführende Schulen in NRW für die nun Online- und Bund-ID-Pflicht verfügt wurde. Das ist ein perfides und rechtlich fragwürdiges Vorgehen der Verwaltungsdigitalisierer, die nur so tun, als handelten sie im Interesse der Bevölkerung.
 
Die Bund-ID ist ein 2019 eingeführtes Instrument zur digitalen Identifizierung von Bürgern, die Behördenleistungen brauchen und online abrufen wollen. Obwohl die Digitalisierungsapostel, ganz im Sinne der Digitalkonzerne, nicht müde werden, zu betonen, wie wichtig die Behördendigitalisierung für die Bürger sei, interessiert sich kaum einer der angeblich davon Begünstigten dafür, bzw. sie wollen es aus Sorge um ihre Privatsphäre nicht. Deshalb müssen sie gezwungen werden, die Digitalangebote zu nutzen, für die sie sich mit der ungeliebten digitalen Identität ausweisen müssen.
 
Ende Februar 2023 – also in Jahr vier der Bund-ID – hatten sich laut Bundesinnenministerium erst gut 400.000 oder 0,5 Prozent der Deutschen dafür registriert.
 
Offenkundig hat man sich deshalb im Rahmen einer Langfriststrategie zur Durchsetzung des ungeliebten Dings entschieden, bei den Jungen anzufangen. Bei denen lohnt es sich besonders, können (und müssen) sie doch die ID, einmal hineingezwungen, ein ganzes, langes Leben lang nutzen.
 
Dass das mit der datenschutzrechtlichen geforderten freiwilligen Zustimmung schon bei Energiealmosen fragwürdig war, und bei der verpflichtenden Online-Schulanmeldung von Freiwilligkeit keine Rede sein kann, hält die digitalisierungswütigen Politiker nicht ab.
 
Das Problematische an solchen digitalen Identitäten, die für viele verschiedene Zwecke genutzt werden sollen oder müssen, liegt darin, dass auf diese Weise Informationen über die Bürger zusammengeführt und zuverlässig automatisch abrufbar gemacht werden, die vorher bei unterschiedlichen Behörden unter unterschiedlichen Identifikatoren abgespeichert waren.

 
Quelle: norberthaering.de/macht-kontrolle/schueler-online-2-0
 

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