Welche zwei Schülerinnen das wohl waren
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 09.07.2025 entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern die Religionsfreiheit von Schülern verletzt. Die Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, „dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen“, sagte der Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Felix Nürnberger.