Politisch verordnete Demütigung von Frauen

13.01.2023 Trans-Polizisten sollen Intimuntersuchungen an Frauen durchführen
 
In Großbritannien müssen sich Frauen von Trans-Polizistinnen körperlich untersuchen lassen. Wer sich dagegen wehrt, macht sich wegen Diskriminierung eines Hassverbrechens schuldig. Auch in Deutschland gibt es bereits ähnliche Gesetze.
 
Im Dezember 2021 genehmigte der NPCC ein von der Leiterin der LGBTQ-Abteilung vorgelegtes Grundsatzpapier, in dem die Verabschiedung einer „einheitlichen Suchrichtlinie für Transgender-Beamte und -Personal in allen Streitkräften auf nationaler Ebene“ vorgeschlagen wurde. Diese Richtlinie beinhaltete, dass es Beamten gestattet ist, körperliche Untersuchungen an Verdächtigen des anderen Geschlechts durchzuführen, wenn sie angeben, sich als eben dieses zu identifizieren.
 
Wie die Frauenrechtsgruppe „Women Rights Network“ in einem aktuellen Bericht beschreibt, hat das noch weitere Konsequenzen: Jeder, der die Untersuchung durch einen Trans-Beamten verweigert, kann wegen Diskriminierung eines Hassverbrechens oder eines „nicht kriminellen Hassvorfalls“ beschuldigt werden.
 
Dasselbe gilt wohl für Polizistinnen, die eine Trans-Frau untersuchen sollen: Sie sind verpflichtet, den Körper und damit auch die Genitalien eines biologischen Mannes zu untersuchen, wenn dieser angibt, sich als Frau zu fühlen. Weigert sich eine Polizistin, die Durchsuchung vorzunehmen, drohen ihr Disziplinarmaßnahmen. Dasselbe gilt für männliche Polizisten, die einem Trans-Mann, also einer biologischen Frau, gegenüberstehen.
 
„Es ist deprimierend zu sehen, wie die Polizei-Arbeit, die ich liebe, von seiner eigenen Führung zerstört wird. Wie konnten sie dem nur zustimmen?“, fragt eine anonyme zitierte Polizistin. Die Antwort lautet wohl: durch ideologische Verblendung. Eine, die in Großbritannien zu einer echten Gefahr für Frauen und Polizisten geworden ist. Doch nicht nur dort: Auch in Deutschland gelten in einigen Bundesländern neue „Qualitätsstandards“.
 
In Berlin haben „trans- und intergeschlechtliche“ Personen seit Mitte letzten Jahres bei „bedrohtem Schamgefühl“ das Recht, die Durchsuchung von einer Person „gleicher geschlechtlicher Identität“ vornehmen zu lassen – das sei ein „berechtigtes Interesse“ des Festgenommenen. Auch hierzulande interessiert man sich also nicht für das Interesse und den Schutz der Beamtinnen und Beamten, sondern nur für die Forderungen der LGBTQ-Aktivisten.

 
Quelle: apollo-news.net/trans-polizisten-sollen-intimuntersuchungen-an-frauen-durchfuehren
 

Teile dieser Gesellschaft bestehen aus Soziopathen. Anders kann man sich „Masturbations-Räume in Kitas“ und das „Selbstbestimmungsgesetz“, das Missbrauch gegenüber Frauen Tür und Tor öffnet, nicht mehr erklären.

 

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne psychologische oder andere Sachverständigengutachten und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen können einfach beim Standesamt beantragt werden. Somit entfallen einige bürokratische Hürden. Anstelle eines Gerichtsverfahrens genügt eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt. Die Änderung wird nach drei Monaten wirksam, mit einer einjährigen Sperrfrist für eine erneute Änderung.

 

Bei Katastrophen hieß es früher „Frauen und Kinder zuerst“, und jeder wusste was gemeint war: Bringt sie in Sicherheit. Inzwischen wurde dieser Ausspruch pervertiert und wird jetzt dazu benutzt, Kindern seelischen Schaden zuzufügen und Frauen zu demütigen, wo man nur kann. Wie krank muss eine Gesellschaft sein, in der ein Teil einen anderen auf den Knien sehen will?
 
#JustMy2Cent

 

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