Die Stadt Ostfildern und das Polizeipräsidium Reutlingen stellen hiermit klar:
Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/5134513
Die Frage, wie das überhaupt in die Allgemeinverfügung kam, hat Norbert Häring in seinem Artikel „Für die Waffendrohungen gegen Spaziergänger in Schwaben scheint das Stuttgarter Innenministerium verantwortlich zu sein“ beantwortet.