Neues Gesetz erlaubt massive Preiserhöhungen
Worum geht es in dem Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes?
Letztlich darum, dass Energieversorger wegen hoher Großhandelspreise nicht in die Knie gehen und durch eine Insolvenz die Versorgung ihrer Kunden gefährden. Mitunter müssen die Unternehmen wie etwa Stadtwerke zu aktuellen Preisen Erdgas hinzukaufen, um alle Kunden bedienen zu können. Gleichzeitig kann es sein, dass die Einnahmen aus den bestehenden Verträgen diese Mehrkosten nicht decken. Der Gesetzgeber erlaubt ihnen daher in dem Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, für alle ihre Verträge neue Preise festzusetzen. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigung gelten.
Wann dürfen die Energieversorger die Preise hochsetzen?
Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise erhöhen. Das Gesetz benennt auch Regeln für das Zurück: „Sobald der Versorgungsengpass nicht mehr besteht, muss die Bundesnetzagentur diese Feststellung aufheben“, sagt das Bundeswirtschaftsministerium.
Wie sehr dürften die Energieversorger die Preise anheben?
Die Versorger dürfen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ anheben. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt, sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, Thomas Engelke. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt.“ Er betont, dass von der Regelung auch Kunden betroffen wären, die eine sogenannte Preisgarantie haben.
Quelle: rtl.de/cms/gas-krise-neues-energie-gesetz-erlaubt-massive-preiserhoehungen-fliegen-uns-jetzt-die-kosten-um-die-ohren-4991767.html