07.11.2024 – 11:09 Uhr Kurzfristige Neuwahl für Bundeswahlleiterin kein Problem
Eine kurzfristige Neuwahl wäre aus Sicht der Bundeswahlleiterin kein Problem. Man sehe keine besondere Herausforderung, auch wenn das nun kurzfristig passieren würde, sagte ein Sprecher der Behörde. Er verwies darauf, dass dieselben Voraussetzungen wie auch für andere Bundestagswahlen gelten würden. Die Fristen dazu seien alle gesetzlich geregelt.
So sieht Artikel 39 des Grundgesetzes vor, dass im Falle einer Auflösung des Bundestages eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss.
08.11.2024 – 16:22 Uhr Bundeswahlleiterin warnt vor frühen Neuwahlen
Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat sich in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt und ihn auf die Risken einer Neuwahl im Januar oder Februar hingewiesen. Das berichtet der „Spiegel“.
Nach Auflösung des Bundestags müssen Neuwahlen laut Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Die Bundeswahlleiterin ist oberste Verantwortliche für Wahlen auf Bundesebene.
Konkret schrieb Brand demnach: „Soweit Termine und Fristen in die Weihnachtszeit oder in den Zeitraum zwischen den Jahren fallen würden, wäre der nur sehr knappe Zeitraum von 60 Tagen maßgeblich verkürzt. Dies könnte zu unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen, insbesondere auf Gemeindeebene, führen und Beschaffungsmaßnahmen faktisch kaum realisierbar machen.“
Quelle: handelsblatt.com/politik/deutschland/ampel-aus-bundesregierung-spricht-nach-musk-attacke-von-narrenfreiheit/30074918.html
– gefunden bei Apollo-News
11.11.2022 Brand soll Chefin des Statistischen Bundesamts werden
Die Wirtschaftswissenschaftlerin Ruth Brand soll nach dem Willen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser neue Präsidentin des Statistischen Bundesamts werden. Das sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Damit stünde erstmals seit 1980 wieder eine Frau an der Spitze des Bundesamts.
Quelle: sueddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaftsexpertin-brand-soll-chefin-des-statistischen-bundesamts-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221111-99-481277
Natürlich hat das Ganze absolut nichts damit zu tun, dass die Wohlstandsvernichter mehr Geld erhalten, wenn der Termin in den Januar verschoben wird. Denn …
09.11.2024 „Absolut in der Lage dazu“: Städte und Gemeinden offen für frühere Neuwahlen
In der Debatte um einen Neuwahltermin haben sich die Kommunen offen gezeigt für einen früheren Neuwahltermin. „Die Vorbereitung wird deutlich einfacher, je früher der mögliche Wahltermin bekannt ist“, hieß es in einer Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt.
„Natürlich würde die Weihnachtszeit und die Feiertage nochmals eine zusätzliche Herausforderung bedeuten. Dennoch werden die Städte und Gemeinden in jedem Fall in der Lage sein, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eine ordnungsgemäße Bundestagswahl umzusetzen.“
Quelle: rnd.de/politik/neuwahlen-staedte-und-gemeinden-offen-fuer-frueheren-termin-RX7R52XLUBGWBFOIMHKMNMAOOQ.html