13.12.2023 Gewerkschaften entsetzt: EU-Parlament einigt sich auf neue Pausenregelung für Busfahrer
Das Europäische Parlament hat sich am 12.12.2023 auf neue Vorschriften zur Festlegung der Mindestruhezeiten für Reisebusfahrer geeinigt. Die aktualisierten Vorschriften betreffen diejenigen, die im sogenannten „Gelegenheitsverkehr“ arbeiten, wie zum Beispiel Reisebusfahrer, die für eine bestimmte Fahrt beauftragt werden.
Derzeit sind die Fahrer verpflichtet, alle viereinhalb Stunden eine 45-minütige Pause zu machen.
Nach den neuen Vorschriften kann diese Pause in zwei Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, deren Gestaltung der Fahrer selbst bestimmen kann. Bei einer mindestens sechstägigen Fahrt können die Fahrer ihre Ruhezeit auch um eine Stunde verschieben, sofern die Gesamtfahrzeit an diesem Tag nicht mehr als sieben Stunden beträgt. Das gilt einmal pro Fahrt.
Um die Einhaltung der Ruhezeiten besser zu gewährleisten, fordern die Abgeordneten die Einrichtung einer Online-Schnittstelle.
Die Aktualisierung der Verordnung über die vorgeschriebenen Ruhepausen wurde mit 477 Stimmen bei 101 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen angenommen.
Quelle: euractiv.de/section/verkehr/news/gewerkschaften-entsetzt-eu-parlament-einigt-sich-auf-neue-pausenregelung-fuer-busfahrer
Auch eine dieser Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für abgeschobene, unterbeschäftigte und überbezahlte Politikern im EU-Parlament.
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