28.11.2024 Anti-AfD-Gutachten unter der Lupe: Wie neutral sind die Verfassungsrechtler?
Am 27.11.2024 hat eine Gruppe von Verfassungsrechtlern dem Innenausschuss des Bundestages ein Gutachten („rechtswissenschaftliche Stellungnahme“) vorgelegt. Demnach hätte ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg. FREILICH berichtete über die Widersprüche des 31-seitigen, teilweise absurden Gutachtens.
Das Gutachten steht im Widerspruch zu Aussagen von Politikern um die Grünen-Abgeordnete Renate Künast und den Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers. Möllers und Künast hatten kürzlich in einer von FREILICH geleakten geheimen Zoom-Konferenz erhebliche Zweifel geäußert:
Die Zeit der laufenden Legislaturperiode reiche nicht aus, um einen wasserdichten Verbotsantrag mit Unterstützung der Mehrheit des Bundestages auf den Weg zu bringen. Zudem sei es mehr als fraglich, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Verbot der AfD überhaupt vorliegen.
Ein Blick auf einige der 17 Gutachter, die ein Verbot der AfD für realistisch halten, wirft allerdings Fragen nach der politischen Neutralität und der damit verbundenen Wissenschaftlichkeit auf – ein Gutachter ist zum Beispiel SPD-Mitglied. FREILICH hat die Gutachter anhand frei und öffentlich zugänglicher Quellen näher untersucht, um das Gutachten besser einordnen zu können.
Finanzierung der Universitäten
Doch zunächst eine Vorbemerkung: Laut Hochschulrektorenkonferenz werden die deutschen Hochschulen zu 90% von Bund und Ländern finanziert. Und damit indirekt von den regierenden Parteien. Der Kommunikationswissenschaftler Professor Michael Meyen sieht diese Abhängigkeit der Hochschulen vom Staat kritisch:
Die heutigen Hochschulen werden von Konformismus beherrscht. Das Bekenntnis zu Diversity, Gender und zum menschengemachten Klimawandel entscheide über die Karriere in der Wissenschaft.
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– gefunden bei Journalistenwatch.com