14.04.2023 Absurde EU-Verordnung schreibt Freilandhaltung bei Hühnern zu Bodenhaltung um
“Eier aus Freilandhaltung” dürfen nur in Produktionssystemen erzeugt werden, deren Auslauffläche nicht zu anderen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung als Obstgarten, Wald oder Weide ist mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde möglich. Das besagt eine EU-Marktverordnung
Da Unterstände für die Hühner auf den Auslaufflächen vorgeschrieben sind, würde sich die Installation von Photovoltaikanlagen auf deren Dächern anbieten: Viele Landwirte, die durch die hohen Energiepreise leiden, erhoffen sich so wertvolle Einsparungen. Doch durch die Stromproduktion würde die Fläche doppelt genutzt und genau das untersagt die EU-Verordnung.
Dank dieses Doppelnutzungsverbots verlieren die Eier das Gütesiegel Freilandhaltung und müssen als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden – mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Preisgestaltung und dem Kaufverhalten der Verbraucher. Diese stufen die Lebensbedingungen der Hühner natürlich schlechter ein, denn Bodenhaltung entspricht reiner Stallhaltung – obwohl sich an der tatsächlichen Freilandhaltung der Legehennen bei den Landwirten natürlich nichts geändert hat.
Quelle: report24.news/boese-solarenergie-absurde-eu-verordnung-schreibt-freilandhaltung-bei-huehnern-zu-bodenhaltung-um/