Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Antrag von Norbert Häring auf Feststellung seines Status als mit einer Dosis Janssen vollständig Geimpften abgewiesen. Grund ist, dass zwar die angegriffenen Regeln der Coronamaßnahmen-Ausnahmeverordnung grundgesetzwidrig seien. Es gebe aber ein Rechtsvakuum ohne gültige Ausnahmen vom grundsätzlichen Ausschluss aller nicht immunisierten vom öffentlichen Leben laut Infektionsschutzgesetz. Es darf nach Rechtslage niemand mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dieses Vakuum könne das Gericht nicht füllen.
„Die Anwälte des Bundesgesundheitsministeriums sind zwar mit keinem ihrer Argumente durchgekommen, aber ihre grundsätzliche Idee, hat sich durchgesetzt: durch die Delegation und Subdelegation des Grundrechtsentzugs haben die Bürger keine Instanz mehr, der gegenüber sie ihre Grundrechte zurückfordern können, egal ob die Gesetze und Verordnungen vor Gericht Bestand haben oder nicht.“
EU-weit soll eine „Impfpflicht“ eingeführt werden.
Überall wird propagiert: „Es wird weitere, schlimmere Pandemien geben“.
Die WHO vergibt Auftrag an deutsche Firma: Globale einheitliche digitale Impfzertifikate kommen
In dem Beitrag Bill Gates: „Nie wieder Pandemie!“ (Ja! Nee! Is‘ klar!) hatte ich ja schon beschrieben, wohin das führen kann. Jetzt hat das erste Gericht schon bestätigt, dass man rein gar nichts gegen diese staatliche Willkür wird ausrichten können. Herzlich willkommen in der schönen neuen Welt!