Die Schizophrenie des Brüsseler Imperiums

01.08.2025 Regulierung bis zum Kollaps: Mit der Entwaldungsverordnung könnte die EU der Landwirtschaft das Genick brechen
 
Ab dem 30.12.2025 greift in der EU eine weitreichende neue Regulierung: Die sogenannte „EU-Entwaldungsverordnung“ tritt in Kraft und untersagt fortan den Handel mit sämtlichen Waren, die in Verbindung mit Waldzerstörung gebracht werden können.
 
Für kleine und Kleinstunternehmen gelten gewisse Übergangsfristen – sie müssen die Vorgaben erst ab dem 30.06.2026 umsetzen.
 
Die „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung“ schätzt, dass europaweit rund 370.000 Unternehmen von den neuen Regeln betroffen sein dürften.
 
Die Anforderungen an Unternehmen sind streng:
 
Künftig dürfen keine Waren mehr eingeführt werden, deren Rohstoffe von Flächen stammen, auf denen seit dem Jahr 2020 Bäume gefällt wurden. Firmen müssen belegen, dass die betroffenen Anbaugebiete nach diesem Stichtag nicht mehr gerodet wurden.
 
Bei Verstößen drohen Unternehmen erhebliche Sanktionen. Neben der Einziehung der betroffenen Waren droht ein Bußgeld, das bis zu 4% des jährlichen Gesamtumsatzes betragen kann.

 
Quelle: apollo-news.net/regulierung-bis-zum-kollaps-mit-der-entwaldungsverordnung-koennte-die-eu-der-landwirtschaft-das-genick-brechen
 

Zum Ausgleich werden quadratkilometerweise Bäume weggeholzt, auf die man Windmühlen stellt.

 

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