Die Lüge vom „Gender Pay Gap“

05.03.2024 Gender Gap Arbeitsmarkt 2023 unverändert bei 39%
 
Der „Gender Pay Gap“ gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Diese ist jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt. Auch Phasen der Teilzeitarbeit oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wirken sich langfristig auf die Verdienste aus.
 
Der „Gender Gap“ Arbeitsmarkt als Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet daher neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap).

 
Quelle: destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/_inhalt.html
 

13.11.2024 Gehaltsplus: Frauen verdienen im Durchschnitt mehr als männliche Vorstände
 
Gehaltsrekord bei Deutschlands Top-Unternehmen: Die Gehälter der Vorstandsmitglieder der im DAX, MDAX und SDAX notierten Unternehmen stiegen im vergangenen Jahr im Durchschnitt um 11% und erreichten mit 2,65 Mio. € einen neuen Höchstwert.
 
Besonders stark stieg die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden: Um 16% auf durchschnittlich 3,7 Mio. €. Einfache Vorstandsmitglieder erzielten nur ein Vergütungsplus von 8%.
 
Männliche Vorstandsmitglieder (ohne CEOs) konnten dabei ein deutlich höheres Einkommenswachstum verbuchen als ihre Kolleginnen: Während die Gesamtvergütung der Männer um 9% – das sind etwa 200.000 Euro – wuchs, verzeichneten die Frauen ein Mini-Plus von 0,1%.
 
Dennoch liegen die Frauen unterm Strich weiterhin vorn: Ihre durchschnittliche Gesamtvergütung lag im vergangenen Geschäftsjahr bei 2,42 Mio. €, die männlichen Vorstandsmitglieder kamen auf einen Wert von 2,26 Mio. €.
 
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Vergütungsvorsprung der Frauen allerdings von 352.00 Euro auf 160.000 Euro mehr als halbiert.

 
Quelle: ey.com/de_de/newsroom/2024/11/ey-mixed-compensation-barometer-2024
– gefunden bei de.RT.com
 

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