Deutsches Untertanentum

21.10.2025 Soziale Medien dürfen WHO-kritische Beiträge löschen – Urteil landet in Karlsruhe
 
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden viele Beiträge auf sozialen Medien als „Desinformation“ markiert und gelöscht – darunter auch kritische Äußerungen zu Maßnahmen, Impfstoffen und deren Nebenwirkungen.
 
Dies führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen, in denen nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.
 
Der Fall betrifft eine Klage gegen die Löschung von Beiträgen auf „LinkedIn“, bei denen das Kammergericht in Berlin entschieden hatte, dass eine Plattform wie „LinkedIn“ Beiträge, die den WHO-Leitlinien widersprechen, löschen darf.
 
„In seinem Urteil vom 18.09.2025 stellte das Kammergericht fest, dass es nicht darauf ankomme, ob eine auf LinkedIn veröffentlichte Äußerung richtig, teilweise richtig oder falsch sei.
 
Entscheidend sei, ob sie einer Erklärung der WHO oder einer nationalen Gesundheitsbehörde widerspricht. In diesem Fall sei die Äußerung verboten und dürfe gelöscht werden“, erklärte der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der den betroffenen „LinkedIn“-Nutzer vertritt.
 
Das Kammergericht stellte fest, dass LinkedIn als eines der größten sozialen Netzwerke weltweit unter den „Digital Services Act“ (DSA) fällt, einer europäischen Verordnung, die seit November 2022 in Kraft ist.
 
Der „DSA“, der Teil der EU-Digitalstrategie ist und den „Digital Markets Act“ (DMA) ergänzt, verpflichtet Plattformen, „schädliche“ oder „illegale“ Inhalte zu entfernen, einschließlich solcher, die als „Desinformation“ bezeichnet werden.

 
Quelle: berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/soziale-medien-duerfen-who-kritische-beitraege-loeschen-urteil-landet-in-karlsruhe-li.10001877
 

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