13.02.2026 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Auch zweites Redeverbot gegen Höcke unzulässig
Der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke darf nun doch bei der Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Seybothenreuth auftreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das zuvor vom Verwaltungsgericht Bayreuth gebilligte Redeverbot aufgehoben. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Veranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle zwar durchführen dürfe – jedoch „nur ohne Björn Höcke zulässig“ sei.
Die 4. Kammer hatte einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth zurückgewiesen.
Die Gemeinde Seybothenreuth hatte ihre ursprünglich erteilte Nutzungsgenehmigung nachträglich mit der Auflage versehen, dass der Veranstalter sicherstellen müsse, dass Höcke nicht spricht.
Einen vollständigen Widerruf der Hallennutzung hatte sie zuvor wieder zurückgenommen.
Quelle: apollo-news.net/jetzt-auch-der-bayerische-verwaltungsgerichtshof-redeverbot-gegen-hoecke-unzulaessig