Da ist jeder gezahlte Cent zwei zu viel

16.06.2026 „Verleumderische Unterstellungen“: Steinhöfel vertritt Musk gegen das ZDF – Frist bis Donnerstag
 
Der US-amerikanische Tech-Milliardär Elon Musk geht juristisch gegen das öffentlich-rechtliche ZDF vor. Sein Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat den Sender wegen eines Beitrags zu den Ausschreitungen in Belfast abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
 
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ‚Jagd auf Migranten‘ durch einen ‚rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben an den Sender.
 
Darin ist zudem von einer „ehrenabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“ die Rede. Die damit einhergehende Diffamierung des Unternehmers sei nicht mit geltendem Recht vereinbar.
 
Nach Steinhöfels Darstellung verletzt die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht Musk.
 
Sollte der Sender die geforderte Erklärung nicht fristgerecht unterzeichnen, werde man Musk zur „unverzüglichen Einleitung gerichtlicher Schritte“ raten, heißt es in dem Schreiben weiter.
 
Als Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde dem „ZDF“ der 18.06.2026, 16 Uhr, gesetzt.

 
Quelle: apollo-news.net/verleumderische-unterstellungen-so-geht-musk-juristisch-gegen-das-zdf-vor
 

16.06.2026 Joachim Steinhöfel: „Jetzt muss eine Lektion erteilt werden“
 

 

16.06.2026 Oberlandesgericht: Vier Aussagen von Böhmermann und dem ZDF über Arne Schönbohm verboten
 
Jan Böhmermann hat in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ im Oktober 2022 den Eindruck erweckt, der frühere BSI-Präsident Arne Schönbohm habe eine Nähe zu russischen Geheimdiensten und sei ein Sicherheitsrisiko.
 
Nach der Ausstrahlung der Böhmermann-Sendung im Jahr 2022 griffen Medien weltweit die falsche Behauptung auf und unterstellten Schönbohm, ein russischer Spion zu sein. Schönbohm wurde danach von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser versetzt.
 
Jetzt hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz entschieden: Vier zentrale Behauptungen des „ZDF“ und Böhmermanns sind unwahr.
 
Eine Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro für die Rufschädigung wurde ihm auch in zweiter Instanz nicht zugesprochen.
 
Das „ZDF“ bestätigte das Urteil des OLG München und gab in einer Stellungnahme am 16.06.2026 bekannt, es werde das Urteil „sorgfältig auswerten“.
 
Die entsprechenden Passagen seien bereits nach dem Urteil des LG München I „entfernt“ worden, worauf auch „transparent hingewiesen“ worden sei.

 
Quelle: apollo-news.net/oberlandesgericht-vier-aussagen-von-boehmermann-und-dem-zdf-ueber-arne-schoenbohm-verboten/
 

Da Joachim Steinhöfel in dem Video auch den „Fall Charlie Kirk“ anspricht – zur Vervollständigung.

 

28.12.2026 Elmar Theveßen und Charlie Kirk: Weltanschauung füllt Wissenslücken
 
Was Theveßen am 11.09.2025 dem Zuschauer darbot in der Lanz-Sendung darbot, sei ausführlich zitiert. Man muss es einfach für die Nachwelt festhalten:
 
„Kirk hat sehr, sehr scharf rechte Überzeugungen. Ich will mal ein paar Beispiele nennen. Er hat gesagt beispielsweise, dass Homosexuelle gesteinigt werden müssten (…). Er hat gesagt, dass Schwarze die Positionen der Weißen wegnehmen wegen dieser Politik der Demokraten der vergangenen Jahre. Er hat gesagt, wenn man in einem Flugzeug sitzt mit einem schwarzen Piloten, muss man Angst haben.“
 
Darauf Lanz ungläubig: „Habe ich das richtig verstanden, Homosexuelle sollten gesteinigt werden?“
 
„Ja, er bezieht sich dabei natürlich auf die Bibel, also dass er sagt: Da ist das Christentum wortwörtlich zu nehmen. Er hat das nicht auf die moderne Zeit angewendet, das ist tatsächlich, ähm, weitgehend natürlich. Und man kann sagen, das sind rassistische Äußerungen, das sind minderheitenfeindliche Äußerungen, das ist auch so, eindeutig, er gehört zu den Rechtsradikalen in den USA …“

 
Quelle: cicero.de/kultur/meistgelesene-artikel-2025-september-elmar-thevessen-und-charlie-kirk-weltanschauung-fullt-wissenslucken
 

„Richtigstellung des ZDF“ auf einer Webseite irgendwo in den Weiten des Internets
 
In der Sendung „Markus Lanz“ vom 11.09.2025 sowie im „heute journal – der Podcast“ vom selben Tag wurde in einem Gesprächsbeitrag von Elmar Theveßen über Charlie Kirk fälschlich(!) der Eindruck erweckt, Kirk habe gesagt, Homosexuelle müssten gesteinigt werden. Tatsächlich hat Kirk in einem früheren Beitrag [welcher Beitrag?] eine Bibelstelle (Levitikus) zitiert, in der eine Tötung als Strafe erwähnt wird, und diese Passage in eine Debatte über die wörtliche bzw. selektive Auslegung religiöser Texte eingeordnet. Er hat nicht ausdrücklich zur Steinigung von Homosexuellen aufgerufen. Die verkürzte Wiedergabe war insofern missverständlich und in dieser Form falsch.
Quelle: zdfheute.de/in-eigener-sache/korrekturen-104.html

 

Keine Ahnung, wann diese „Richtigstellung“ veröffentlich wurde, aber nach diesem „Beitrag“ haben die beim „ZDF“ wahrscheinlich lange gesucht.
 
Das Problem bei diesen Aktivisten, denn nichts anderes sind solche Leute, ist, dass sie Schaden anrichten. Es wird nicht in den Nachrichten widerrufen, sondern auf irgendwelchen Webseiten, und/oder die Mediathek wird „bereinigt“.
 
Diese Bagage wirft permanent mit Dreck um sich und erfahrungsgemäß bleibt dabei immer etwas hängen.
 
Und das soll der „verfassungsrechtliche Auftrag“ sein? Wohl kaum!
 
#JustMy2Cent

 

Nachtrag 18.06.2026:
 
Dunja Hayali: „Unsere Researcher prüfen jedes Wort und jedes Komma.“
 

 

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