Correctiv-Faktenchecks: Beruhigungspillen fürs dumme Volk

03.05.2025 Warum der WHO-Pandemievertrag die nationale Souveränität nicht einschränkt
 
Mit den „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ haben sich die Mitgliedsstaaten der „WHO“ unter anderem verpflichtet, Fälle von bestimmten Infektionskrankheiten an die Organisation zu melden.
 
Die „WHO“ überwacht dadurch das globale Infektionsgeschehen und kann auf dieser Grundlage eine gesundheitliche Notlage ausrufen. Die Befugnisse dazu bestehen also bereits seit Jahren und wurden beispielsweise während der Covid-19-Pandemie angewandt.
 
Laut „WHO“ dient eine solche Lage in erster Linie als internationale Warnung vor einem Gesundheitsrisiko. Wurde eine Notlage ausgerufen, ist der „WHO“-Generaldirektor befugt, „zeitlich begrenzte Empfehlungen“ für bestimmte Maßnahmen auszusprechen.
 
Das Bundesministerium für Gesundheit teilt diese Auffassung. In einer Pressemitteilung heißt es:
 
„Mit dem Pandemieabkommen werden keine Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten angetastet. Dort ist festgehalten, dass Entscheidungen über konkrete Reaktionen auf Gesundheitskrisen nach wie vor von den einzelnen Ländern getroffen werden.“

 
Quelle: correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2025/06/03/warum-der-who-pandemievertrag-die-nationale-souveraenitaet-nicht-einschraenkt
– gefunden bei Transition-News.org
 

Dass die Bundesregierung dann „plötzlich und unerwartet“ die Daumenschrauben anzieht – das konnte ja nun wirklich niemand ahnen!

 

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