08.11.2024 Pension nach Ampel-Aus: Kanzler und Minister müssen sich bei „Rente“ keine Sorgen machen
Große Sorgen um ihre Rente müssen sich weder die Minister um FDP-Chef Christian Lindner noch die restlichen Koalitionsminister nach einem endgültigen Ampel-Aus machen. Denn trotz des Endes der Ampel-Koalition sind ihre Pensionen durch eine Ausnahmeregelung gesichert und im Paragrafen 15 des Bundesministergesetzes festgelegt. Darin ist zwar festgehalten, dass Bundeskanzler und Minister erst einen Anspruch auf das Ruhegehalt haben, wenn sie vier Jahre lang ein Amt bekleidet haben.
Die explizite Ausnahmeregelung im Renten-Paragrafen bei einem Ende der Bundesregierung besagt:
„Im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“
Demnach würden die FDP-Minister und fast alle weiteren Kabinettsmitglieder auf ihre „Rente“ in Form des Ruhegehalts kommen, wenn der Kanzler die Vertrauensfrage wie angekündigt am 15.01.2025 stellen sollte.
Während der Ampel-Bruch unter anderem die Kindergeld-Erhöhung, das Ende der Steuerklassen 3 und 5 und die Pflege-Reform sowie die Renten-Reform aufs Spiel setzt, stellt sich die Frage, wie hoch die Pension für Ampel-Minister überhaupt ausfällt?
Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der Länge der Amtszeit der Minister. Den meisten Ampel-Ministern steht damit der Mindestsatz von 27,74% des Gehalts plus Ortszuschlag zu. Dieser Teil der „Rente“ richtet sich nach der Beamtenbesoldungsgruppe B11, ein Bundesminister erhält den 1,33-fachen Betrag. Somit kommt beim Ruhegehalt mindestens ein Betrag von etwa 5500 Euro monatlich zusammen.
Für jedes weitere Jahr als Minister nach den ersten vier Jahren steigt der Prozentsatz dann um knapp 2,4 Prozentpunkte bis zum möglichen Höchstsatz von 71,75%. Die Auszahlung der Pension beginnt mit dem Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren.
Darüber hinaus haben die ehemaligen Minister aber auch die Möglichkeit, das Ruhegehalt bereits ab dem 60. Lebensjahr zu beantragen. Dafür müssen sie zwar Abschläge hinnehmen, die sich allerdings in Grenzen halten. Vor dem 67. Geburtstag fallen pro Jahr Abzüge von 3,6% des Anspruchs an. Insgesamt liegt die Grenze für die Abschläge aber maximal bei 14,4%.
Quelle: merkur.de/wirtschaft/rente-nach-ampel-kanzler-minister-pension-ruhegehalt-koalition-ende-bruch-fdp-scheitern-93399762.html
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