Wer wegen der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der häuslichen Pflege mit Ausfällen konfrontiert ist, soll künftig auch notfalls seine Nachbarin oder seinen Nachbarn für entsprechende Leistungen auf Kosten der Pflegeversicherung bezahlen können.
Mit Blick auf mögliche Engpässe in den Planungen der Krankenhäuser verweist die Bundesregierung auf die Verantwortung der Länder: „Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Krankenhäuser in der Lage sind, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen.“
Quelle: Spiegel.de