Sanktionen hält Jurist Pestalozza aber für möglich, etwa Bußgelder und bei wiederholten Verstößen auch hohe Zwangsgelder. Als letzter Schritt müsse auch eine Zwangsvollstreckung erwägt werden. „Das bedeutet, dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird“, sagt Pestalozza.
(Christian Pestalozza – Jurist und Verfassungsrechtler!)
Quelle: rnd.de