03.10.2025 RA Haintz: “Amtsgericht Passau schreibt negative Rechtsgeschichte zulasten der Meinungsfreiheit”
Aus einem Artikel von RA Markus Haintz
„Alte weiße Bestie“ – Der Passauer Amtsrichter Rappenglix hat unsere Mandantin strafrechtlich wegen vermeintlicher Beleidigung verurteilt, für eine Äußerung, die zivilrechtlich zulässig ist, was die „Beleidigte“, So-Done-Kundin Strack-Zimmermann, auch rechtskräftig anerkannt hat.
Eine solche Entscheidung dürfte es in der deutschen Rechtsgeschichte bisher nicht gegeben haben. Am 09.05.2025 erging vor dem Landgericht Hamburg ein Anerkenntnisurteil zugunsten unserer Mandantin, die Frau Strack-Zimmermann als „alte weiße Bestie“ bezeichnet haben soll.
Dieses Urteil ist rechtskräftig. Das hinderte den Passauer Amtsrichter Rappenglix nicht, trotz Kenntnis dieses Urteils aus Hamburg unsere Mandantin wegen vermeintlicher Beleidigung zu verurteilen.
Staatsanwalt Liehmann beantragte selbstverständlich auch eine Verurteilung, trotz Kenntnis der Aktenlage.
Richter Rappenglix hielt die Aussage „alte weiße Bestie“ sogar für eine kontextunabhängige und damit grundsätzlich immer strafbare Formalbeleidigung, was rechtlich nicht haltbar ist.
Quelle: report24.news/ra-haintz-amtsgericht-passau-schreibt-negative-rechtsgeschichte-zulasten-der-meinungsfreiheit