Kleine Momente der Vernunft

11.07.2025 Urteil: Deutsche Bahn darf beim Ticketkauf keine E-Mail oder Handynummer erzwingen
 
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte am 11.07.2025, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG Verbraucher nicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets zwingen darf.
 
Diese Form der Datenverarbeitung verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung, da sie für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sei.
 
Die Bahn hatte bis Dezember 2024 den Erwerb dieser Tickets von der Angabe persönlicher Daten abhängig gemacht, selbst beim Kauf am Schalter.
 
Das Gericht sah darin keine freiwillige Einwilligung der Kunden, sondern einen unzulässigen Zwang.
 
Die Richter betonten, dass Unternehmen den Zugang zu ihren Leistungen mit möglichst wenigen personenbezogenen Daten ermöglichen müssen.

 
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/frankfurter-gericht-stoppt-pflicht-zur-datenangabe-fuer-bahntickets-a5187626.html
 

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