Umweltbundesamtregulierungswahnsinn

09.01.2025 Sonderabgabe auf Joghurtbecher sorgt für Streit
 
Eine neue Regelung des „Umweltbundesamtes“ lässt die Lebensmittelindustrie aufhorchen. Große Joghurtbecher fallen ab sofort unter die Sonderabgabe des Einwegkunststofffonds. Diese Einstufung erhitzt die Gemüter von Herstellern, Verbänden und Verbrauchern gleichermaßen.
 
Das Umweltbundesamt argumentiert, dass große Joghurtbecher wie Einweggeschirr behandelt werden müssen, da sie angeblich häufig achtlos entsorgt werden. Ziel der Abgabe sei es, die Reinigungs- und Entsorgungskosten öffentlicher Plätze den Verursachern anzulasten.
 
Betroffen sind Becher mit 250 Millilitern Volumen aus Polypropylen, die ohne Deckel geliefert werden. Die Abgabe liegt bei 177 Euro pro Tonne.
 
Referentin Karin Monke betont, dass Milchkartons und Joghurtbecher nichts mit dem Problem des achtlosen Wegwerfens an Stränden zu tun hätten. Sie bezeichnet die Einstufung als „völlig weltfremd“. Die Entscheidung widerspreche dem eigentlichen Zweck der EU-Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde liegt.
 
Die Einwegkunststoffkommission, ein Beratungsgremium des UBA, hatte empfohlen, Milchkartons und große Joghurtbecher nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Dennoch hielt das Umweltbundesamt an seiner Einschätzung fest. Die Behörde erklärt, dass diese Verpackungen oft direkt verzehrt und achtlos entsorgt würden.
 
Andere Bechergrößen könnten bald ebenfalls betroffen sein. Das UBA prüft bereits weitere Formate, darunter kleinere Joghurtbecher. Branchenverbände warnen vor einer Ausweitung der Abgabe auf nahezu alle verzehrfertigen Lebensmittelverpackungen.
 
Die Kostensteigerung wird letztlich auch Verbraucher treffen. Schon jetzt kämpfen Lebensmittelproduzenten mit steigenden Energiepreisen, Mautgebühren und neuen gesetzlichen Vorgaben.

 
Quelle: blackout-news.de/aktuelles/sonderabgabe-auf-joghurtbecher-sorgt-fuer-streit
 

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