Am liebsten würden die ihre Gesetze selbst machen

23.09.2024 Revision abgelehnt: NDR darf „Correctiv“-Lüge nicht weiter verbreiten
 
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem NDR untersagt, zu behaupten, dass bei dem Treffen in Potsdam die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde. Der NDR gab sich damit nicht zufrieden und legte Revision gegen das Urteil ein.
 
Wie der Rechtsanwalt Carsten Bennecke via X-Twitter öffentlich macht, hat der öffentlich-rechtliche Sender Widerspruch gegen das Urteil vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.
 
In dem Verfahren versuchte man das Verbot aufzuheben, in dem man sich abermals auf die Behauptungen von „Correctiv“ stützte. So erklärten Vertreter des NDR vor Gericht: „Das Verständnis, dass im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom „Correctiv“-Bericht transportiert worden.“ Das Landgericht konnte man mit dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen.
 
Bennecke zufolge hätte sich der NDR auch gegen das Urteil gewehrt, weil damit eine negative Außendarstellung für den NDR einhergehe. Ein entsprechendes Äußerungsverbot sei „im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert“. Eine juristische Einmischung in eine öffentliche Debatte sei insgesamt unangemessen, so der NDR vor dem Landgericht.
 
Was erlauben Sie sich
 
Dies sahen die Richter jedoch anders. Die Revision des Urteils wurde abgelehnt.

 
Quelle: apollo-news.net/revision-abgelehnt-ndr-darf-correctiv-luege-nicht-weiter-verbreiten
 

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