„Ein derber Fehler“

03.09.2024 Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter
 
In der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Urteil des Erfurter Landgerichts gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Tobias Handschell, vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Urteils sowie ein neues Hauptverfahren beantragt. Wie das Onlinemagazin „Legal Tribune Online“ berichtet, sei der objektive Tatbestand aus Sicht Handschells zwar klar erfüllt. Es fehlten in der Urteilsbegründung jedoch Ausführungen, welche den Vorsatz der Tat begründen.
 
Der während der Verhandlung als Prozessbeobachter anwesende Rechtsanwalt Michael R. Moser wies in einem Interview mit dem Radiosender „Kontrafunk“ darauf hin, dass im Urteil des Landgerichts Erfurt ein „derber Fehler“ passiert sein muss, wenn die GBA eine Aufhebung und eine neue Verhandlung beantragt. Moser sagte zudem, dass mit dem Revisionsverfahren „ein Teil der noch nicht stattfindenden, aber sehr notwendigen Aufarbeitung von Corona“ beim BGH „angekommen“ sei.
 
Des Weiteren hofft Moser, dass der Gerichtshof Dettmar freispricht und damit die „Widersprüchlichkeit der bisherigen BGH-Rechtsprechung zum Thema Rechtsbeugung“ korrigiert. Falls dies nicht geschehe, werde es eine komplett neue Hauptverhandlung geben, die auch mit einem „komplett anderen Ergebnis enden“ könne. Gegen deren Ergebnis dürfe dann wieder Revision eingelegt werden, so dass es „noch eine ganze Zeit lang“ dauern könnte, bis es in diesem Fall „Rechtsklarheit“ gebe.
 
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