15.06.2024 Bamf: Mehrheit der Asylbewerber legt keine Ausweise vor
Laut einer Auswertung des „Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ gaben zuletzt 57% aller volljährigen Asylantragsteller an, weder über einen Pass noch über einen Personalausweis oder ein anderes Passersatzpapier zu verfügen.
Damit ist die Quote der Menschen, die keinen Pass vorlegen, in den ersten 5 Monaten dieses Jahres noch höher als in den zurückliegenden Jahren (2023: 48%). Die ungeklärte Identität und die damit einhergehende geringe Bereitschaft der Herkunftsstaaten zur Rücknahme gilt als Hauptgrund für die geringe Zahl der Abschiebungen von abgelehnten Asylantragstellern oder wegen Kriminalität und anderer Gründe Ausreisepflichtigen.
Türkische Asylbewerber legten in 57,5% der Fälle 2024 keinerlei Papiere vor, mit denen das Bamf sie hätte identifizieren können. Sie stellen die drittgrößte Gruppe der Ankömmlinge nach Syrern und Afghanen. Laut Artikel 11 des türkischen Bevölkerungsregistrierungsgesetzes ist „jeder türkische Staatsbürger verpflichtet, eine Identitätskarte zu besitzen“. Nur einer von zehn türkischen Asylbewerber wird derzeit im Verfahren anerkannt. Doch Abgelehnte werden, wie auch bei allen anderen nicht europäischen Asylherkunftsstaaten, meist nicht abgeschoben.
Quelle: www.epochtimes.de/politik/deutschland/bamf-mehrheit-der-asylbewerber-legt-keine-ausweise-vor-a4744217.html