Bundesnetzdenunzianten

19.03.2024 „Nicht mit Rechtsstaat vereinbar“ – Habecks Netzagentur überwacht ohne Rechtsgrundlage Twitter-Posts für EU-Zensoren
 
Am 17.02.2024 beschloss die EU den „Digital Services Act“, der Plattformen bestrafen soll, die Inhalte im Netz nicht gründlich genug löschen. Die EU verlangte von allen Mitgliedsstaaten die Benennung einer dafür zuständigen Aufsichtsbehörde.
 
In Deutschland wird die Bundesnetzagentur, die dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck zugeordnet ist, von der Bundesregierung für diese Aufgabe vorgesehen. Rechtlich gesehen kann allerdings nur der Bundestag diese Zuständigkeit festlegen – und muss die Behörde per Gesetz mit einem Auftrag ausstatten. Das gebietet schon das Rechtsstaatsprinzip.
 
Ein dahingehender Gesetzesentwurf lag dem Bundestag am 18.01.2024 in einer ersten Lesung vor – ist allerdings noch nicht beschlossen und wird noch beraten. Doch das wollte man im Wirtschaftsministerium einfach nicht abwarten und beschloss den Bundestag kurzerhand zu übergehen.
 
Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sagte dem Spiegel Anfang März, man würde bereits Hinweise auf Verstöße gegen das DSA sammeln und an die zuständigen Funktionäre in Brüssel senden. Er hoffe, dass die Kommission an diesem Fall „ein Exempel“ gegen Twitter statuiere. Auf Apollo News-Anfrage bestätigte die Bundesnetzagentur den Vorgang – man habe entsprechende Social-Media-Inhalte „erhalten“ und „Meldung an die EU-Kommission“ gemacht.
 
Apollo News befragte den renommierten Verfassungsrechtler und ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Professor Rupert Scholz. Er erklärt:
 
„Was hier von Herrn Müller beziehungsweise den deutschen Instanzen gemacht wird, hat keine rechtliche Grundlage. Dazu bedarf es eines Gesetzes und dieses Gesetz muss mit EU-Recht vereinbar sein und es muss auch mit der Verfassung vereinbar sein. Von der Verfassung her gesehen, stellt sich schon das Problem, wie weit die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG beeinträchtigt ist.“
 
Hier bedarf es jedenfalls sehr strikter Vorkehrungen, dass nicht plötzlich Meinungszensuren faktisch eingeführt werden, bis hin zu Formen des betreuten Denkens, staatlich betreuten Denkens etc. Hier sind also ganz enge verfassungsrechtliche Grenzen, die an ein Umsetzungsgesetz, also das EU-Recht umsetzende Gesetz, einhalten muss. Ohne Gesetz tätig zu werden, ist von vornherein – da es einen Eingriff in bürgerliche Freiheiten bedeutet – eindeutig mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar.“

 
Quelle: apollo-news.net/nicht-mit-rechtsstaat-vereinbar-habecks-netzagentur-ueberwacht-ohne-rechtsgrundlage-twitter-posts-fuer-eu-zensoren
 

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