Verfassungsbrechender Verfassungsrichter

„Solidarität als Staatsaufgabe“ ist ein Gastbeitrag von Professor Dr. Lars Brocker am 21.4. auf Faz.net überschrieben. Er „ist Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz sowie Honorarprofessor an der Johannes- Gutenberg-Universität Mainz“.
 
Brocker empört sich über „das klägliche Scheitern der Gesetzesvorhaben zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, hervorgerufen durch eine „früh als ‚Gewissensentscheidung‘ der Abgeordneten apostrophierte“ Lage. „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist zwar unbestreitbar auf die Autonomie des Individuums, nicht aber auf Egoismus und Selbstsucht angelegt.“
 
Dazu gehört die Einsicht, dass Solidarität nicht nur ein moralischer Begriff im Sinne einer „Tugendmoral“ ist, sondern auch eine im rechtlichen Sinne formale Solidarität („Pflichtmoral“) bezeichnet. Ihr Zweck ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten und das Gemeinwohl zu fördern…
 
„In der FAZ ist von Olaf Rank bereits sachkundig und überzeugend in einer ökonomischen Analyse des Rechts beschrieben worden, dass sich die nach wie vor niedrige Impfquote als eine Form von Marktversagen darstellt und der Einzelne keineswegs übermäßig belastet würde, wenn ihm im Wege einer allgemeinen Impfpflicht ein letztlich geringer Eingriff in seine körperliche Integrität zugemutet würde. Wenn eine allgemeine Impfpflicht der entscheidende Pfeiler eines wirksamen und effektiven Gesamtschutzkonzepts ist, dann ist sie auch im verfassungsrechtlichen Sinne unverzichtbar. Der Staat bliebe sonst erheblich hinter seinem Schutzziel zurück und nähme zugleich pflichtwidrig in Kauf, in der Zukunft erneut erhebliche Freiheitsbeschränkungen vornehmen zu müssen. Über die Rechtsinstitute der Schutzpflichten und der Intertemporalität von Freiheitseingriffen lassen sich im Falle der allgemeinen Impfpflicht unter den genannten tatsächlichen Prämissen auch einklagbare Handlungspflichten des Staates zur Herstellung von Solidarität ableiten.“

 
Quelle: corodok.de/wie-verfassungsrichter-verfassung

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