18.04.2023 Justizministerium: Datenschutz wird zu Denunziantenschutz
Am 4. April wurde bekannt, dass das Bundesamt für Justiz ein Verfahren gegen Twitter wegen Umgang mit Beleidigungen eingeleitet hat. Der Grund: Twitter habe beleidigende Tweets trotz Beschwerden nicht rechtzeitig entfernt, was das Bundesamt für Justiz zu der Vermutung inspirierte, hier könne ein „systemisches Versagen“ vorliegen.
Diese Meldung veranlasste die neue digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bundestag, Barbara Lenk beim Bundesjustizministerium genauer nachzufragen:
„Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die auf Twitter derart ehrverletzenden Beschimpfungen angezeigt, wegen denen das Bundesamt für Justiz laut Pressemitteilungen prüft, ob es bei Twitter ein „systemisches Versagen im Beschwerdemanagement“ gibt und welche Beleidigungen wurden nach Auffassung der Bundesregierung angezeigt?“
Bundesministerium der Justiz: Man könne die Frage nicht beantworten, denn …
„Die Informationsansprüche des Parlaments im Rahmen parlamentarischer Fragerechte finden ihre Grenzen dort, wo andere verfassungsrechtlich geschützte Interessen oder Rechte entgegenstehen, wie etwa vorliegend Grundrechte Dritter.“
Die komplette „Argumentation“ gibt es auf Philosophia-Perennis.