Welche zwei Schülerinnen das wohl waren

09.07.2025 Durch Kruzifix in Religionsfreiheit verletzt: Zwei Schülerinnen klagen erfolgreich
 
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 09.07.2025 entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern die Religionsfreiheit von Schülern verletzt.
 
Die Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, „dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen“, sagte der Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Felix Nürnberger.
 
„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass zwei Schülerinnen in ihrer Religionsfreiheit dadurch verletzt wurden, dass im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ein großes Kruzifix gehangen hat.“
 
Das Grundgesetz garantiere „nicht nur, dass man positiv eine Religion haben oder ausüben darf, sondern auch, dass man mit bestimmten religiösen Symbolen nicht konfrontiert werden muss“, so Nürnberger.
 
„Der Senat hat in seiner Entscheidung auch ausgeführt, dass es eben für das Aufhängen eines Kruzifixes in einem Gymnasium keine rechtliche Grundlage gibt. Der Kruzifix-Erlass der Bayerischen Staatsregierung in der allgemeinen Geschäftsordnung war insoweit nach der Überzeugung des Senats nicht anwendbar.“

 
Quelle: epochtimes.de/gesellschaft/menschen/durch-kruzifix-in-religionsfreiheit-verletzt-zwei-schuelerinnen-klagen-erfolgreich-a5186100.html
 

Aber Kopftuch tragen ist laut Bundesverfassungsgericht okay.
 
Wir Deutschen haben es mehr als verdient, verdrängt zu werden. Wer keine Prinzipien hat, dem steht auch keine Heimat zu.
 
#JustMy2Cent

 

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