Unser „Rechtsstaat“ – Teil 15

21.01.2026 Hessens „Catcalling“-Beauftragte wirbt für Strafanzeigen gegen Männer
 
In Hessens Justiz gibt es eine „Catcalling“-Beauftragte. Obwohl kein Straftatbestand mit der Bezeichnung „Catcalling” besteht, soll die Oberstaatsanwältin Marion Denny solche Fälle zur Anzeige bringen.
 
Mit dem Begriff sollen Anmachsprüche oder Gesten wie das Hinterherpfeifen kriminalisiert werden. Die Stelle wurde im November 2024 im Rahmen eines Pakets für Frauensicherheit geschaffen.

 

Facepalm
 
Mal davon abgesehen, dass Hinterherpfeifen keine „Geste“, sondern eine Handlung ist: Was – zum Henker – stimmt mit solchen Frauen nicht?
 
Mein Freundinnen und ich habe „in unseren besten Zeiten“ (dumme oder sexistische) Anmachsprüche schlagfertig gekontert, und bei Hinterherpfeifern haben wir uns umgedreht, gelacht und gewunken. Die Jungs haben zurückgewunken und alle waren happy.

 

Die Oberstaatsanwältin wirbt für Anzeigen: „Was nicht angezeigt wird, kann nicht überprüft werden. Und was nicht geprüft wird, bleibt folgenlos.”

 

Liegt vielleicht daran, dass es a) immer weniger Frauen gibt, bei denen es lohnt, sie anzumachen oder ihnen hinterherzupfeifen und b) der Rest noch genug Verstand hat, das entsprechend einzuordnen.

 

Zusammen mit dem Landespolizeipräsidium soll sie, laut eines Berichts des „Wiesbadener Kuriers“, an einer Informationskampagne mitwirken und als Ansprechpartnerin für Initiativen und für Staatsanwaltschaften dienen.
 
Mitte des Jahres soll es einen ersten Bericht geben, der untersucht, ob sich die Schaffung einer „Catcalling“-Beauftragten auf die Strafverfolgung auswirkt.

 

Mitte November 2024 wurde der Strafbestand eingeführt und Mitte 2026 wird über der „Beauftragten“ der Stab gebrochen. Die Werbung fürs Anzeigen riecht daher gewaltig nach Verzweiflung.

 

Sprüche können aktuell nur dann verfolgt werden, wenn sie den Tatbestand der Beleidigung oder der Bedrohung und Nötigung erfüllen.

 

Im Zusammenhang mit „Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung“ von einem „Spruch“ zu reden, zeigt, auf welcher Eskalationsstufe sich dieses Land inzwischen befindet.
 
Zu meiner Zeit war ein „Spruch“ eine dumme Anmache (siehe oben), ein geistreicher Annäherungsversuch oder einfach nur eine mehr oder weniger intelligente Bemühung, dem Gegenüber an die Wäsche gehen zu können. Die Grenzen wurden von uns gesetzt.

 

Die Stelle solle die Lücke zwischen Strafrecht und Erlebtem schließen, berichtet der „Wiesbadener Kurier“. Laut der Generalstaatsanwaltschaft würden Betroffene das „Catcalling“ als entwürdigende Machtdemonstration wahrnehmen.

 
Quelle: apollo-news.net/hessens-catcalling-beauftragte-wirbt-fr-strafanzeigen-gegen-mnner
 

So viele „Betroffene“ scheint es ja nicht zu geben, wenn Frau Oberstaatsanwältin sogar Anzeigen schalten muss, um ihre Quote zu erfüllen.
 
Es zeigt aber auch, dass es möglicherweise doch mehr emanzipierte Frauen gibt als Feministinnen.
 
Das Steuergeld, das für diese „Catcalling-Beauftragte“ ausgegeben wird, wäre jedoch anderweitig besser angelegt.
 
#JustMy2Cent

 

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