Unser „Rechtsstaat“ – Teil 15
In Hessens Justiz gibt es eine „Catcalling“-Beauftragte. Obwohl kein Straftatbestand mit der Bezeichnung „Catcalling” besteht, soll die Oberstaatsanwältin Marion Denny solche Fälle zur Anzeige bringen. Mit dem Begriff sollen Anmachsprüche oder Gesten wie das Hinterherpfeifen kriminalisiert werden. Die Stelle wurde im November 2024 im Rahmen eines Pakets für Frauensicherheit geschaffen.