Desinteressiert oder desinformiert?

28.09.2025 Auch „passive“ E-Akten können befüllt werden: ePA wird für Praxen Pflicht – doch kaum jemand nutzt sie
 
Das Interesse an der elektronischen Patientenakte ist gering. Bei der „Techniker Krankenkasse“, den „Allgemeinen Ortskrankenkassen“ und der „Barmer“ haben erst 1,37 Millionen Versicherte ihre E-Akte für sich selbst freischalten lassen, wie die Kassen auf Anfrage mitteilten – bei insgesamt 45 Millionen angelegten ePAs.
 
Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben schon seit Januar eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann.
 
Generell können Ärzte die ePA befüllen und einsehen, auch wenn Patienten sie nicht aktiv nutzen.
 
Beim Einstecken der Versichertenkarte am Anmeldetresen erteilt man ein Zugriffsrecht standardmäßig für 90 Tage. Patienten können sich in ihre ePA einloggen, müssen es aber nicht.
 
Aber nur wenn man es tut, kann man online festlegen, welche Ärzte welche Daten sehen können und was nicht.
 
Fürs erste Verwenden der App muss man sich einmalig identifizieren und freischalten lassen. Dafür braucht man einen elektronischen Personalausweis mit Geheimnummer (Pin) oder die E-Gesundheitskarte mit Pin, die auf Antrag von der Kasse kommt.

 
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/epa-wird-fuer-praxen-pflicht-doch-kaum-jemand-nutzt-sie-a5258181.html
 

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