Der Treppenwitz schlechthin

07.06.2026 Wegen AfD-Erfolgen: Richterbund kritisiert „Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften“
 
Deutschland steht international immer wieder in der Kritik, weil Staatsanwaltschaften hierzulande den Weisungen der Justizministerien unterliegen. So dürfen deutsche Staatsanwaltschaften etwa wegen der fehlenden Unabhängigkeit seit 2019 nach einer Entscheidung des „Europäischen Gerichtshofs“ keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.
 
Laut dem Bundesgeschäftsführer des „Deutschen Richterbundes“, Sven Rebehn, wird die Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften aber erst durch die Zugewinne der AfD wirklich zu einem Problem.
 
„Bislang war diese Befugnis kein größeres Problem, weil die Ministerien insgesamt verantwortungsvoll damit umgegangen sind“, sagte Rebehn im Interview mit dem „Evangelischen Pressedienst“.

 
Quelle: apollo-news.net/wegen-afd-erfolgen-richterbund-kritisiert-weisungsrecht-gegenber-den-staatsanwaltschaften
 

22.02.2024 Weisungsrecht der Justizminister: Die abhängige Justiz
 
Der (gescheiterte) Versuch des nordrhein-westfälischen Justizministers Benjamin Limbach, die Zuständigkeit für die sogenannten Cum-Ex-Verfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft Köln umzustrukturieren. Damit wären die seit 2013 mit diesbezüglichen Ermittlungen betraute Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker entmachtet und die Ermittlungen möglicherweise behindert worden. [Anm.: Im April 2025 verließ sie den Staatsdienst, aufgrund von Zweifeln am politischen Willen zur Aufklärung.]
 
An anderer Stelle hat Limbach wiederum zu Unrecht suggeriert, keine Handhabe zu haben, nämlich bei den unterlassenen Ermittlungen bezüglich der klerikalen Sexualverbrechen: „Sie werden mir nachsehen, dass ich als Justizminister zu einzelnen Fällen kaum Stellung nehmen kann, ohne dann dort in die Rechte anderer Institutionen einzugreifen.“ Kritik an dieser verzerrten Darstellung der Eingriffsmöglichkeiten kam von dem Mainzer Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, der bereits häufig das auffällig zurückhaltende Vorgehen der staatlichen Ermittlungsbehörden in klerikalen Missbrauchsfällen beklagt hat.
 
Auch dem früheren Bundesjustizminister Heiko Maas und seiner Staatssekretärin Stefanie Hubig, heute Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz, wurde von dem damals amtierenden Generalbundesanwalt Harald Range vorgeworfen, sie hätten ihn angewiesen, einen im Zusammenhang mit seinen Ermittlungen gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org wegen des Vorwurfs des Landesverrats vergebenen Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Range wurde, nachdem er dies öffentlich gemacht hatte, im August 2015 entlassen. Hubig und Maas behaupteten vor dem Parlament, es habe keine Weisung, sondern eine „Vereinbarung“ gegeben.
 
Aber auch in Strafverfahren mit „Corona-Bezug“ (angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse usw.) waren es in den von mir vertretenen Verfahren die abhängigen Staatsanwälte, die meinem Eindruck nach vor allem aufgrund von Weisungen – in einem Fall vom Abteilungsleiter – einen auffallenden Verfolgungseifer an den Tag legten.
Quelle: cicero.de/innenpolitik/weisungsrecht-der-justizminister-die-abhangige-justiz

 

Von der verbrannten Erde, die Fancy Naeser hinterlassen hat, will ich erst gar nicht anfangen.
 
Alles in allem zeigt es wieder einmal, welche Heuchelei und Doppelmoral in der „Elite“ vorherrscht.
 
#JustMy2Cent

 

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