Der Bundesrat wird nur noch fürs „Gesetze durchwinken“ bezahlt

29.09.2023 Bundesrat billigt Heizungsgesetz – Opposition: „GEG nicht praxistauglich“
 
Das lange umstrittene Heizungsgesetz kommt. Der Bundesrat befasste sich am Freitag mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten der neuen Regeln für den Heizungstausch zum 01.01.2024 nichts mehr im Weg.
 
Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.
 
Auch für Mieter gibt es mit dem neuen Heizungsgesetz Folgen: Wenn Vermieter ihre Immobilie energetisch modernisieren, dürfen sie einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Es können bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten weitergegeben werden, wobei die maximale Umlage bei 50 Cent pro Quadratmeter liegt.
 

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung