10.05.2024 Flüchtlingsheim in Wiesbadener Villenviertel: Anwohner scheitern vor Gericht
Nachdem eine Bürgerinitiative kürzlich einen zweiten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht hatte, teilte dieses am 08.05.2024 seine Entscheidung mit: abgelehnt. Der genehmigte Umfang der Unterkunft sei mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der ein Wohngebiet vorsehe, vereinbar, heißt es aus der 7. Kammer des VGs. Somit sei es zulässig, in diesem Wohngebiet eine große Zahl an Menschen zu unterzubringen – vor allem, da es in der näheren Umgebung bereits mehrere größere Mehrfamilienhäuser gebe.
Auch werde das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt, wie die Anwohner im Eilantrag schrieben.
„Allein aufgrund der Bewohnerzahl ist nicht von unzumutbaren Störungen für die Nachbarn auszugehen“, so das Gericht. So seien Geräusche, die von dem künftigen Wohnheim zu erwarten sind, typisch für eine Wohnnutzung. Auch der „Lärm“ spielender Kinder im Innenhof sei „baugebietstypisch und von den Nachbarn hinzunehmen“.
Rechtskräftig ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Eilantrag jedoch noch nicht. Zwei Wochen lang ist nun Zeit, Beschwerde einzulegen. Darüber müsste dann das Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Die Antragssteller hatten befürchtet, dass „ständig ein Großteil der Bewohner im Innenhof Lärm verursache“.
Quelle: merkurist.de/wiesbaden/lessingstrasse-fluechtlingsheim-in-wiesbadener-villenviertel-anwohner-scheitern-vor-gericht_HUXU
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