12.11.2023 Einschränkung der Versammlungsfreiheit gefordert
Wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse „geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht“, sagte die FDP-Politikerin, ehemalige Bundesjustizministerin und aktuelle NRW-Antisemitismusbeauftragte, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem WDR-Politmagazin „Westpol“.
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/einschraenkung-der-versammlungsfreiheit-fuer-nicht-deutsche-gefordert-a4477984.html
Ja, das steht so im Grundgesetz. Und nein, es gibt auch andere Regelungen.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 12 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen, was das Recht jeder Person umfasst, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.
Quelle: fra.europa.eu/de/eu-charter/article/12-versammlungs-und-vereinigungsfreiheit
Heißt: EU-Bürger dürfen auch in Deutschland demonstrieren.
Seit 2006 haben die einzelnen Bundesländer zusätzlich die Möglichkeit, eigene Versammlungsgesetze aufzusetzen. Aktuell machen davon Bayern, Berlin (teilweise), Niedersachsen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Gebrauch.
So heißt es z.B. in der Verfassung von Berlin Artikel 26:
Alle Männer und Frauen haben das Recht, sich zu gesetzlich zulässigen Zwecken friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Quelle: anwalt.org/versammlungsrecht/#Was_definiert_das_Versammlungsrecht_fuer_Auslaender
Ob die Berliner Wokeregierung das Gesetz ändert? Es dürfen noch Wetten abgeschlossen werden.
Als ehemalige Justizministerin sollte man sich über den aktuellen Stand der Gesetze erkundigen, bevor man losblafft. Da die wenigsten aber die Gesetze kennen, kommt das bei den Wählern bestimmt super an. „Harte Kante“ zeigen ist das ja aktuelle Motto.
Die Dame sollte außerdem wissen, dass eine Versammlung laut Grundgesetz nicht angemeldet werden muss.
„Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.“
Dass wir Demos anmelden sollen, es auch tun und uns nichts dabei denken, wenn unangemeldete verboten oder aufgelöst werden, lässt indes einen tiefen Blick in die obrigkeitshörige deutsche Seele zu.
Wie dem auch sei: Es kann doch kein Mensch glauben, dass Fanatiker ihre Demos anmelden, ihre Staatsangehörigkeit prüfen lassen und bei einem Verbot nicht mehr auf die Straße gehen. So naiv kann doch nur wirklich keiner sein.
#JustMy2Cent