03.09.2025 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk verweigert Auskunft zum Ausbau des Faktencheck-Netzwerks
Im Juni hieß es in einer Pressemitteilung: „Die ARD erweitert ihre Kapazitäten gegen Desinformation“. Das neue Netzwerk vereine Redaktionen von „Tagesschau“, aus den ARD-Landesrundfunkanstalten, Deutsche Welle sowie Deutschlandradio. Dafür seien die Faktenchecking-Teams der Sender „personell verstärkt“ und „mehr Zusammenarbeit unter den Sendern vereinbart“ worden.
Begründet wird die Schaffung des neuen „senderübergreifenden Faktencheck-Netzwerks“ „unter anderem“ mit den veränderten politischen Verhältnissen in den USA:
„Anlass für die neue Struktur war unter anderem die Ankündigung von Meta-CEO Mark Zuckerberg, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern in den USA zu beenden.“
Ziel sei es, „gemeinsame Standards für faktenbasierte Recherchen zu etablieren“. Senderübergreifende „Faktenchecking-Teams“ sollen demnach vor allem bei wichtigen Ereignissen wie Wahlen Äußerungen überprüfen – auch mittels „moderner technischer Lösungen“, um „Falschinformationen und KI-generierte Fake-Inhalte schneller zu erkennen, zu überprüfen und zu widerlegen“.
„Multipolar“ fragte beim zuständigen NDR nach, was die geplante personelle Aufstockung die Gebührenzahler kosten wird, wie viele zusätzliche Stellen geschaffen werden, welche Qualifikationen die Faktenchecker mitbringen müssen und wer entscheidet, welche Medien, Fakten und Themen überprüft werden – ob etwa auch Beiträge anderer etablierter Medien, nicht zuletzt von ARD und ZDF, unter die Lupe genommen werden.
Gefragt wurde auch, wie die ARD sicherstellt, dass die dort beschäftigten Faktenchecker mit ihren Artikeln nicht nur ihre persönlichen, politischen Narrative gegen andere politische Narrative durchsetzen wollen, nach welchen Kriterien die angefragten Fachleute ausgewählt werden – und wie sichergestellt wird, dass die angefragten Fachleute nicht selbst Interessenkonflikten unterliegen.
Schließlich wollte „Multipolar“ vom NDR wissen, wie die Sendeanstalt „Desinformation“ definiert, ob es dafür eine Grundlage etwa in Pressekodex, Landespressegesetzen oder anderen Regelwerken gibt. In den vergangenen Jahren wurden etliche Fälle bekannt, bei denen Faktenchecker der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst fehlerhaft oder tendenziös mit den zu prüfenden Inhalten umgingen.
Die gestellten Fragen beantwortete der NDR nicht.
Quelle: multipolar-magazin.de/meldungen/0306