„Solche Bücher gehören gar nicht erst in den Bestand“

22.07.2025 Bibliothekare akzeptieren Gerichtsurteil nicht und fordern gesetzliches Mandat zur Volkserziehung
 
Wie berichtet, hatte die Stadtbücherei Münster auf zwei Werken aus ihrem Bestand den Hinweis angebracht, diese seien umstritten und eventuell nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar.
 
Einer der betroffenen Autoren klagte auf Unterlassung per einstweiliger Anordnung. Er unterlag in erster Instanz, obsiegte dann aber vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
 
Die einstweilige Anordnung, die Hinweise zu entfernen, ist nicht anfechtbar. Die Stadtbücherei kann zwar in das Hauptsacheverfahren gehen. Die Aussichten stünden aber schlecht, da einstweilige Anordnungen nur erlassen werden, wenn die Aussichten auf Erfolg in einem Hauptsacheverfahren gut sind.
 
Die nun veröffentlichte Begründung des Gerichts deutet ebenfalls nicht auf große Erfolgschancen für die Bibliothekare hin.
 
Nachdem das Oberverwaltungsgericht die schriftliche Begründung seines Beschlusses mit dem Aktenzeichen 5 B 451/25 veröffentlichte, haben die Bibliothekenvertretung „Deutscher Bibliotheksverband“ und die Bibliothekarsvereinigung „Berufsverband Information Bibliothek“ dazu kritisch bis polemisch Stellung genommen.
 
Der „dbv“ lobt in seiner Stellungnahme ausdrücklich „die transparente und verantwortungsbewusste Vorgehensweise“, die die Stadtbücherei Münster im Umgang mit umstrittenen Werken entwickelt habe.
 
Den Gerichtsbeschluss bezeichnet der Verband als „Rückschritt für die Entwicklung eines angemessenen rechtlichen Rahmens für die Arbeit von Bibliotheken“. Er sei widersprüchlich und werfe mehr Fragen auf als er kläre.
 
Weiterlesen => norberthaering.de/propaganda-zensur/bibliothekare-zum-urteil

 

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