„Niemand hat die Absicht, gedruckte Bücher zu verbieten“

11.11.2024 Gefahrengut Buch – neue Pflicht zu Kennzeichnung in der EU
 
Bücher konnten schon immer Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Vorrangig betraf dies Autoren, wenn deren Druckschriften den Mächtigen missfielen. Allerdings drohte auch immer wieder Ungemach für Käufer und Leser verbotener Bücher.
 
Jetzt hat die Europäische Union das Gefahrenpotential von Büchern entdeckt und diese anders als medizinische Produkte und Nahrungsmittel nicht von der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 ausgenommen. Schäden für Konsumenten sollen bei Büchern wahrscheinlicher sein, als bei dem, was wir essen oder uns die Medizin zumutet.
 
Unklar bleibt bislang, ob das Risiko für Buchkäufer in der Hardware oder den Inhalten verortet wird. Werden „Desinformationen“ als ansteckend eingestuft oder liegt es eher daran, dass Bücher als Wurfgeschosse oder Schlagwaffen missbraucht werden können? Oder vielleicht an den Gesundheitsgefahren durch Papier und Druckerschwärze, da geächtete Bücher immer wieder auch verspeist wurden, um Belastungsmaterial dem Zugriff der Behörden zu entziehen?
 
Sicher ist nur, dass ab dem 13.12.2024 jedes in Umlauf gebrachte physische Buch auf den Produzenten rückführbar sein muss.
 
Weiterlesen => tkp.at/2024/11/11/gefahrengut-buch-neue-pflicht-zu-kennzeichnung-in-der-eu

 

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