03.09.2024 Nach Vernehmung von RKI-Chef: Verwaltungsgericht hält Pfleger-Impfpflicht für verfassungswidrig
Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat das Betretungs- und Betätigungsverbot für eine ungeimpfte nicht gentherapierte Pflegehelferin am Dienstag vorerst ausgesetzt. Dieses wurde der Frau 2022 durch den Landkreis Osnabrück im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen.
Auf Klage der Betroffenen gab das Verwaltungsgericht ihr nun recht; musste den Fall allerdings, aufgrund von fehlender rechtlicher Kompetenz, an das Bundesverfassungsgericht weiterverweisen, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt.
Das Bundesverfassungsgericht muss indessen entscheiden, ob das damalige Infektionsschutzgesetz mit dem Grundgesetz, genauer Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 1, zu vereinbaren gewesen ist. Zwar hatte das höchste deutsche Gericht bereits Anfang 2022 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgestellt, jedoch sah das Verwaltungsgericht Grund für eine Neubewertung.
Quelle: apollo-news.net/nach-vernehmung-von-rki-chef-verwaltungsgericht-haelt-einrichtungsbezogene-impfpflicht-fuer-verfassungswidrig